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Yber Music
In den Mühlgärten 1B
63755 Alzenau
Germany

info@ybermusic.com
+49 176 20076665

Geschäftsführer/ Inhaber: Dipl-Designer (FH) Kilian Schweer

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Terms & Conditions (German only)
Yber Music

Diese AGB basieren auf den Bestimmungen des ‚Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG)‘.

Allen Aufträgen an Yber Music, Egon Kurz liegen diese AGB verbindlich zugrunde. Die Anwendung von Auftrags- und/ oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Yber Music. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Yber Music und Ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer/Musiker ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 

(Präambel)

Der Designer/Musiker ist freiberuflich schöpferisch tätig. Als Spezialist arbeitet er interdisziplinär mit allen an der Entwicklung von Produkten, Produktsystemen und Grafiken zusammen. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.

Vertragsbeginn und Vertragsdauer, Beendigung des Vertrages, Vertragskündigung

Der Designvertrag/Musikvertrag zwischen dem Auftraggeber und Yber Music tritt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer in Kraft. Die Dauer des Auftrages wird jeweils gesondert schriftlich vereinbart. Der Designvertrag/Musikvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung 

gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Yber Music diesen Grund zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat der Designer/Musiker diesen Grund zu vertreten, so steht ihm die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

Leistungen des Designers/Musikers

Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen von Yber Music aus Designberatung, Einrichtungsberatung, Projektanalyse, Projektkonzeption, Projektplanung, Entwurfsskizzen, Designstudien, Klangmodellen, Tonaufnahmen, Entwürfen, Farbkonzeptionen, Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Konstruktionsunterlagen, Stilvorlagen, Untersuchungen, sowie beratender und vermittelnder Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.

Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber erteilt dem Designer/Musiker alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und stellt gegebenenfalls Muster, Klangmodellen, Tonaufnahmen, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Yber Music auf sein Risiko und – soweit nicht anders vereinbart – ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch Yber Music. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

Gegenseitige Information

Die Vertragspartner verpflichten sich zur umfassenden gegenseitigen Information über alle den Vertragsgegenstand, die zu bearbeitenden Projekte und das Projektumfeld betreffenden Fragen. Dies betrifft insbesondere Erkenntnisse und Erfahrungen, die den Fortgang einer Projektarbeit beeinflussen könnten.

Vertraulichkeit, Geheimhaltung auf Gegenseitigkeit, Datenschutz

Alle Informationen, welche Yber Music im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich desgleichen, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Yber Music betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

Vertragsgegenstand, Vertragsumfang, Vertragsgebiet, Geltungsbereich

Der Vertragsgegenstand und der Vertragsumfang ergeben sich aus dem Projektangebot von Yber Music und der Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Designers/Musikers. Vertragsgebiet sind die Bundesrepublik Deutschland, sowie die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft. Darüber hinausgehende Vertragsgebiete sind im Einzelfall vertraglich festzulegen.

Änderungen des Vertragsumfanges 

Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund nach § 04.3 vorzeitig kündigen.

Projektauftrag

Der Projektauftrag enthält eine vom Auftraggeber vorzugebende Aufgabenstellung, die die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des Projektes beschreibt. Die Mitwirkung von Yber Music an der Formulierung dieser Projektaufgabe ist zweckmäßig. Der Leistungsumfang von 

Yber Music innerhalb eines Projektes wird durch ein Projektangebot beschrieben. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Designer/Musiker tritt durch schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber und schriftliche Auftragsbestätigung von Yber Music rechtswirksam in Kraft. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Auftragsumfanges, werden diese nach Vereinbarung berücksichtigt. Der zusätzlich entstehende Aufwand von Yber Music wird abgerechnet.

Projektdauer und vorzeitiger Projektabbruch

Der Projektbeginn, die Dauer und der voraussichtliche Abschlusstermin eines Projektes werden von Auftraggeber und Designer/Musiker in Absprache festgelegt und gehen als Auftragsbestandteile in das Projektangebot und dessen Auftragsbestätigung ein. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag zu kündigen. In diesem Falle werden die durch den Designer/Musiker bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und die angefallenen und nachgewiesenen Sachkosten abgerechnet. Eine bei Projektabbruch durch den Auftraggeber bereits begonnene Arbeitsphase wird auch dann als abgeschlossen berechnet, wenn der Auftraggeber auf die Übermittlung und eventuelle Nutzung der Arbeitsergebnisse dieser Phase verzichtet. Die ganze oder teilweise Verwertung bis zu einem vorzeitigen Projektabbruch durch den Designer/Musiker erarbeiteter Ideen, Entwürfe und Ergebnisse durch den Auftraggeberbedarf dann einer zusätzlichen Vereinbarung mit dem Designer/Musiker.

Bearbeitungszeiträume und Termine

Bearbeitungszeiträume und Termine nach dem gemeinsam erstellten Projektplan werden von Yber Music nach Möglichkeit eingehalten. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber oder bei Eintreten höherer Gewalt sowie bei Arbeitskämpfen wird der Terminplanung in gegenseitigem Einvernehmen modifiziert.

Nutzungsrechtsübertragung, Abgrenzung der Nutzungsrechte

Das Recht zu Nutzung, Produktion und Vertrieb des von Yber Music gestalteten Auftragsgegenstandes geht mit Vertragserfüllung auf den Auftraggeber über. Der Umfang des Überganges muss in jedem Falle gesondert schriftlich vereinbart werden. An Varianten des Entwurfes, nicht ausgearbeiteten Produktionen, Entwürfen, Skizzen, Modellen und Zeichnungen erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von Yber Music nicht ausgeführt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden. Eine von Yber Music anzufertigende Designstudie dient der Entwicklung von Lösungsfeldern und Varianten und der anschließenden Auswahl eines Entwurfes zur Realisation. Eine Vereinbarung über die Übertragung von Rechten an in Designstudien enthaltenen Ideen, Lösungen und Entwürfen bedarf eines Auftrages zur Weiterentwicklung oder anderer Vereinbarungen mit Yber Music.

Designübertragung/Tonübertragung auf andere Produkte/Distributionsplattformen

Das von Yber Music entwickelte Design, Musikstück oder Elemente daraus dürfen auf andere Gegenstände als die in der Aufgabenstellung beschriebenen nur mit Zustimmung des Designers/Musikers und gegen eine angemessene Honorierung übertragen werden.

Nutzung durch Dritte, Rechtsübertragung auf Dritte

Sollen von Yber Music im Rahmen des Vertrages entworfene Produkte zu irgendeinem Zeitpunkt in der ursprünglichen oder einer abgewandelten Form oder Gestaltung an andere Produzenten oder Vertreiber geliefert oder von solchen unter eigenem Namen gefertigt und / oder vertrieben werden, ist die Zustimmung von Music erforderlich. Eine Honorierung dieser Übertragung muss vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Entwürfe von Yber Music, die nicht zur Realisierung gelangt sind.

Schutzrechtsanspruch und –Anmeldung

Für alle Entwürfe nimmt Yber Music den Schutz der Gesetze über das Urheberecht (UrhG, den Gewerblichen Rechtsschutz und den geschäftlichen Wettbewerb in Anspruch. Designrelevante Veränderungen an Entwürfen oder an nach Entwürfen von Yber Music hergestellten Erzeugnissen müssen dem Designer mitgeteilt werden und bedürfen dessen Zustimmung. Der Auftraggeber ist berechtigt, ein Design-/Musikstück nach Vertragserfüllung auf seine Kosten als Geschmacks- oder Gebrauchsmuster unter Nennung des Designers/Musikers anzumelden. Die Übertragung patentfähiger Erfinderrechte bedarf besonderer Vereinbarungen.

Honorierung, Honorarformen

Die Leistungen von Yber Music und deren Honorierung gehen aus einem Vertrags- oder Projektangebot des Designers/Musikers hervor. Die Art der Honorierung der Leistungen des Designers sowie evtl. von den §§ 15,16,17 und 18 abweichende Vereinbarungen über die Übertragung und Abgeltung von Nutzungsrechten sind im Angebot enthalten. Durch die Auftragserteilung seitens des Auftraggebers werden der Leistungsumfang, Art und Höhe der Honorierung sowie die Nutzungsvereinbarungen rechtsverbindlich akzeptiert.

Zahlungsbedingungen

Die nach Art und Höhe vereinbarten Vergütungsansprüche von Yber Music sind fällig zu den gesondert innerhalb dieses Vertrages vereinbarten Zeitpunkten. Alle in Rechnung gestellten Honorare und Kosten des Designers/Musikers sind vom Auftraggeber innerhalb des Zahlungsziels ohne Abzug zu bezahlen. Die vereinbarten Honorare und Kosten verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Keine Mehrwertsteuer. Kleinunternehmer laut § 1 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz

Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

Dem Auftraggeber steht bezüglich der fälligen Forderungen des Designers/Musikers weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das Recht der Aufrechnung zu. Eine Aufrechung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Auftraggebers zulässig. Der Designer /Musiker behält sich die ausschließlichen Eigentumsrechte an allen Produktionen, Kompositionen, Entwürfen, Zeichnungen, Modellen bis zur vertragsgemäßen Honorierung vor. An Entwürfen und an verbalen, zwei- oder dreidimensionalen Entwurfsdarstellungen und Entwurfsbeschreibungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher nach angemessener Frist dem Designer zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Entscheidung in Fragen der Produktrealisation

Der Auftraggeber trifft Entscheidungen in technischen und wirtschaftlichen Fragen in eigener Verantwortung. Die dem Auftraggeber vom Designer vorgelegten Konzepte, Entwürfe und Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage dem Designer entgegen gerichtete Erklärungen, Forderungen oder Informationen in eindeutiger Weise zukommen lässt. Im Zweifelsfalle gelten Personen, die im Auftrage der Vertragspartner an Besprechungen teilnehmen, als ermächtigt, im Rahmen des Vertrages Absprachen über projektbezogene Angelegenheiten zu treffen.

Haftung und Mängelrügen

Yber Music haftet nicht für die Neuartigkeit, die Realisierbarkeit und die wirtschaftliche Verwertbarkeit seiner Entwürfe und übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass der Herstellung und Verbreitung nicht Rechte Dritter entgegenstellen. Eine Haftung von Yber Music für Mängelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragsnehmers bezüglich aller Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber beschränkt sich auf grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten unmittelbaren Sachschaden an den vom Auftraggeber überlassenen Gegenständen, soweit abweichend von § 06.1 dieser Vertragsbedingungen nicht anderes vereinbart ist. Die Entschädigungsleistung ist auf die Wiederbeschaffungskosten begrenzt. Jede darüber hinausgehende Haftung von Yber Music ist ausgeschlossen. Mängelrügen sind nur insoweit zulässig, als sie sich auf Abweichungen der vom Designer/Musiker vorgelegten Produktionen, Kompositionen, Tonaufnahmen Entwürfe, Zeichnungen und Modelle von den Absprachen mit dem Auftraggeber beziehen. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind insoweit auf Nachbesserungsansprüche beschränkt. 

Nennung des Designers/Musikers, Kennzeichnung, Hinweise 

Nach Vereinbarung kann der Auftraggeber auf den vom Designer/Musiker entworfenen Produkten sowie auf Werbemitteln dafür, oder in Veröffentlichungen darüber die Namensnennung von Yber Music als Designer/Musiker vornehmen. Die Form der Kennzeichnung ist abzusprechen. Der Designer kann beanspruchen, dass die nach seinem Entwurf hergestellten Erzeugnisse, Werbemittel dafür und Veröffentlichungen darüber mit einer auf den Designer/Musiker als Designer/Musiker hinweisenden Bezeichnung nach Wahl des Designers versehen werden, wenn dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck des Erzeugnisses nicht beeinträchtigt wird und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.

Belegstücke und Freiexemplare

Yber Music erhält von jedem nach seinem Entwurf produzierten Auftraggeber 1-3 Belegexemplare aus der ersten Serie ohne Berechnung frei Büro/Studio des Designers/Musikers zu Archivier-, Ausstellungs- und Referenzzwecken. Bei Produkten mit einem Herstellungswert (HK) von über Euro 500.- oder großen Abmessungen genügen nach Absprache Teile des Produktes und auf Kosten des Auftraggebers angefertigte Digitalfotos professioneller Qualität. Ebenso erhält der Designer/Musiker je 10 Belegexemplare von Werbemitteln, Drucksachen o.ä., die für nach Entwürfen des Designers hergestellte Produkte angefertigt werden.

Gültigkeit

Mit der Auftragserteilung werden diese AGBs anerkannt. Zusätzliche und/oder abweichende Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Designer bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand, Deutsches Recht 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Alzenau. Die Leistungen des Designers/Musikers werden in der Regel durch diesen selbst, oder Mitarbeiter seines Teams vertreten. Auf das Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Designer/Musiker ist Deutsches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.

Schlussbemerkungen, Nichtigkeitsklausel

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vortrages nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist von den beiden Vertragspartnern einvernehmlich durch eine wirksame Bestimmung so zu ersetzen, dass diese dem inhaltlichen und wirtschaftlichen Sinne der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Vertragsbedingungen basieren auf den Empfehlungen des VDID Verband Deutscher Industrie – Designer e.V. 

Kontakt:

Yber Music
In den Mühlgärten 1B
63755 Alzenau
Germany


+49 176 20076664
info@ybermusic.com

Termine per Telefon oder E-Mail

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